Teilnahmebedingungen für die Verlosung einer Viessmann Vitocal 200-Aie Universal B08 Wärmepumpe anlässlich des 50-jährigen Firmenjubiläums im Rahmen der Veranstaltung „Werkstattgespräche“ am 22. Oktober 2026

 

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die maRe GmbH, Dornierstr.22, 71101 Schönaich (nachfolgend „Veranstalter“).

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige. Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

3. Gewinn und Umfang des Gewinns

Im Rahmen des Gewinnspiels wird eine Viessmann Wärmepumpe verlost.

Der Gewinn umfasst ausschließlich die konkret ausgelobte Viessmann Wärmepumpe als Gerät in der vom Veranstalter festgelegten Ausführung. Der Gewinn beinhaltet insbesondere keine Montage- oder Installationsleistungen und keine sonstigen Leistungen, die für die Planung, Installation oder den Betrieb einer Wärmepumpenanlage erforderlich sein können.

Nicht Bestandteil des Gewinns sind insbesondere:

  • die Planung und Dimensionierung der Wärmepumpenanlage,
  • die Lieferung und der Transport zum Einbauort, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
  • die Montage und Installation der Wärmepumpe,
  • die Demontage oder Entsorgung einer bestehenden Heizungsanlage,
  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage,
  • die Herstellung, Anpassung oder Erweiterung der Heizungs- und Rohrleitungsinstallation,
  • erforderliche Elektroinstallationsarbeiten einschließlich Leitungen, Sicherungen, Unterverteilungen, Zählerplätzen oder sonstiger elektrotechnischer Anpassungen,
  • die Herstellung oder Anpassung eines Fundaments, Sockels oder sonstiger baulicher Voraussetzungen,
  • die Herstellung oder Anpassung von Durchbrüchen, Wand- und Deckendurchführungen,
  • die Installation, Änderung oder Erweiterung von Heizkreisen,
  • ein Pufferspeicher, Warmwasserspeicher oder sonstige Anlagenkomponenten, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil der ausgelobten Ausführung sind,
  • Heizungs-, Sanitär- oder Elektroarbeiten,
  • die Inbetriebnahme und Einregulierung der Anlage,
  • erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen oder Abnahmen,
  • Maßnahmen zur Schall- oder Vibrationsreduzierung,
  • notwendige bauliche Anpassungen am Gebäude,
  • sonstige Nebenarbeiten, Materialien, Komponenten oder Dienstleistungen, die für einen vollständigen oder bestimmungsgemäßen Betrieb der Wärmepumpenanlage erforderlich sind.

Der Gewinn besteht damit nicht aus einer schlüsselfertigen oder vollständig installierten Wärmepumpenanlage, sondern ausschließlich aus dem oben beschriebenen Gerät.

Ein Anspruch des Gewinners auf die Übernahme von Kosten für die vorgenannten Leistungen oder auf deren Durchführung durch den Veranstalter besteht nicht.

Soweit für die Installation oder den Betrieb der Wärmepumpe zusätzliche Komponenten, Arbeiten oder Leistungen erforderlich sind, sind diese vom Gewinner auf eigene Kosten zu beauftragen und zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich, als Bestandteil des Gewinns bezeichnet wurden.

4. Durchführung und Ermittlung des Gewinners

Der Gewinner wird unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern nach Ablauf des Gewinnspiels im Rahmen einer zufälligen Losziehung ermittelt.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Verlosung und der Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen.

5. Gewinnbenachrichtigung und Gewinnannahme

Der Gewinner wird nach der Auslosung über die bei der Teilnahme angegebene Kontaktmöglichkeit benachrichtigt.

Der Gewinner muss sich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung beim Veranstalter zurückmelden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinn. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, einen Ersatzgewinner zu ermitteln.

6. Keine Barauszahlung und kein Umtausch

Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht gegen andere Sachleistungen oder ein anderes Modell bzw. eine andere Ausstattung der Wärmepumpe eingetauscht werden.

Ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, ein anderes Modell oder eine andere Ausstattung besteht nicht.

7. Übertragbarkeit des Gewinns

Der Anspruch auf den Gewinn ist nach erfolgter Gewinnannahme grundsätzlich übertragbar. Der Gewinner kann den Anspruch unentgeltlich oder entgeltlich an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen.

Gegenüber dem Veranstalter besteht in diesem Fall ausschließlich Anspruch auf die konkret ausgelobte Viessmann Wärmepumpe. Eine Änderung des Gewinns oder ein Anspruch auf einen finanziellen Ersatz besteht nicht.

Die Übertragung des Gewinns erfolgt auf eigenes Risiko und begründet keine zusätzlichen Verpflichtungen des Veranstalters gegenüber dem Erwerber oder sonstigen Dritten.

8. Voraussetzungen für Installation und Betrieb

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die ausgelobte Wärmepumpe ohne weitere Maßnahmen am Wohn- oder Einbauort des Gewinners installiert oder betrieben werden kann.

Voraussetzung für eine Installation und einen ordnungsgemäßen Betrieb können insbesondere geeignete bauliche, technische, hydraulische und elektrische Gegebenheiten am vorgesehenen Einbauort sein.

Die Prüfung dieser Voraussetzungen sowie die gegebenenfalls erforderliche Herstellung, Änderung oder Anpassung dieser Voraussetzungen sind nicht Bestandteil des Gewinns.

Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter Dritter die Wärmepumpe beim Gewinner montiert, anschließt, in Betrieb nimmt oder eine bestehende Heizungsanlage entsprechend umbaut.

Der Gewinner ist selbst dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die erforderlichen Voraussetzungen für die Installation und den Betrieb der Wärmepumpe zu schaffen und hierfür gegebenenfalls geeignete Fachunternehmen zu beauftragen.

Sollte sich herausstellen, dass die Wärmepumpe am vom Gewinner vorgesehenen Einbauort aus technischen, baulichen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand installiert werden kann, begründet dies keinen Anspruch auf eine andere Wärmepumpe, eine Barauszahlung oder eine Erstattung der hierfür entstehenden Kosten.

9. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die Haftung für Ansprüche aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

10. Datenschutz

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet, soweit keine

weitergehende Einwilligung oder sonstige gesetzliche Grundlage für eine darüberhinausgehende Verarbeitung vorliegt.

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Betroffenenrechten, sind in den Datenschutzhinweisen des Veranstalters enthalten.

11. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige Angaben machen oder versuchen, die Verlosung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder zu manipulieren.

In diesen Fällen kann der Veranstalter einen bereits zuerkannten Gewinn zurückfordern bzw. einen Ersatzgewinner ermitteln.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

Schönaich, 23.09.2026

maRe GmbH